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   OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11   

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OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 116 GWB, § 516 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO, § 50 Abs 2 GKG, § 3 Abs 4 Nr 2 VgV
    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne Einwilligung des Gegners; Wirkungsverlust der Anschlussbeschwerde; Gegenstandswert bei Vergabe eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Rechtsfolgen hinsichtlich einer Anschlussbeschwerde; Kostenwert des Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich des Abschlusses eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Rechtsfolgen hinsichtlich einer Anschlussbeschwerde; Kostenwert des Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich des Abschlusses eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung zur Kostenlast im Beschwerdeverfahren wurde vor der Aufnahme des § 78 GWB in die Verweisungsnorm des § 120 Abs. 1 GWB zuletzt einheitlich auf § 97 ZPO, also die Kostenvorschrift für das Rechtsmittelverfahren, zurückgegriffen (vgl. nur BGH, Beschluss v. 19.12.2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2009 - Verg 7/09

    Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • KG, 13.03.2008 - 2 Verg 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassen eines Antrags auf vorläufigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geht im Übrigen in seiner Rechtsprechung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ebenfalls von einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 516 Abs. 3 ZPO aus (vgl. Beschlüsse v. 27.06.2008, Verg W 4/08, VergabeR 2008, 853, dort ebenfalls ohne Zustimmung des Beschwerdegegners , und v. 15.12.2010, Verg W 12/10).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Eine Einschränkung der Rücknahmemöglichkeit - wie sie beispielsweise § 269 Abs. 1 ZPO für die Rücknahme einer Klage vorsieht - enthält das GWB nicht (vgl. entsprechende Erwägungen zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages BGH, Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08 "Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren", VergabeR 2009, 607; ausdrücklich für die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in der mündlichen Verhandlung Thüringer OLG, Beschluss v. 22.08.2002, 6 Verg 3/02; OLG München, Beschluss v. 21.09.2010, Verg 15/10; ebenso Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB, § 120 Rn. 48; Dicks in: Ziekow/Völlink, VergabeR, § 116 GWB Rn. 4 m.w.N.; Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, GWB, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07

    Bekanntmachungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB ist gleichwohl nicht geboten, wenn infolge einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Gefahr einer uneinheitlichen Rechtsprechung beseitigt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2008, VII-Verg 31/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    dd) Schließlich sieht sich der Senat zu einer Divergenzvorlage auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss v. 23.01.2009, L 11 WB 5971/08, VergabeR 2009, 452; ebenso - ohne Erwähnung der herrschenden Auffassung in dieser Rechtsfrage - Weyand, PK VergabeR, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 4551) veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    cc) Gleiches gilt im Wesentlichen für die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss v. 11.07.2008, 15 Verg 5/08, VergabeR 2009, 100).
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 27.06.2008 - Verg W 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung bei einer Baukonzession in Form

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

  • OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im

  • OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02

    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

  • OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde

  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - Verg W 12/10
  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg besteht bei langfristigen Dienstleistungsverträgen kein Raum für eine entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 4 VgV (OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 - 2 Verg 14/11, bei juris).
  • OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12

    Vorlage an den BGH: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher

    e) An der beabsichtigten endgültigen Streitwertfestsetzung sieht sich der Senat allerdings durch die Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.2.2012 - 2 Verg 14/11 gehindert.
  • OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag II - Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für

    Das wirtschaftliche Interesse eines Antragstellers wird gerade durch die - mehr oder wenige lange - Laufzeit des befristeten Vertrages geprägt; bei lang laufenden Verträgen resultiert die wirtschaftliche Attraktivität des ausgeschriebenen Auftrags nicht zuletzt aus der Vertragsdauer, der Planungssicherheit für alle Beteiligten und damit der beachtlichen Amortisationsmöglichkeiten von Anfangsinvestitionen (vgl. Beschluss v. 09.02.2012, 2 Verg 14/11 "Zehn-Jahres-Vertrag" m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2012 - Verg W 1/12

    Vertrag mit fester Laufzeit: Höhe des Gegenstandswerts?

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Regelungen in § 3 VgV, die die wertmäßigen Voraussetzungen für die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff GWB bestimmen, bei der Auslegung von Bestimmungen aus dem Kostenrecht grundsätzlich zur Anwendung gelangen und streitwertbegrenzende Wirkung haben können (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach

    Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
    Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
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